Alno AG: Antrag auf Eigenverwaltung stattgegeben

Alno kann nun eine Restrukturierung in Eigenregie durchführen. Photo: Archiv






Das Amtsgericht Hechingen hat am 13.Juli 2017  dem Antrag der Alno AG (Pfullendorf) auf ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte bestellt. Mit der Entscheidung wird ein sechsköpfiger Gläubigerausschuss eingesetzt, in dem die Interessen aller Gläubigergruppen vertreten sind, insbesondere auch der Anleihegläubiger.
Bei der Sanierung in Eigenverwaltung wird das Unternehmen unterstützt von Andreas Ziegenhagen und Dirk Schoene aus der Kanzlei Dentons. Beide übernehmen die Funktion des Chief Restructuring Officers (CRO) und werden als Generalbevollmächtigte der Alno AG fungieren. Darüber hinaus werden das Unternehmen und der Vorstand bei der Sanierung von Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Lubbehuesen begleitet.
Mit der Sanierung in Eigenverwaltung verfolgt der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat das Ziel, die 2012 mit dem sogenannten ESUG („Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) eingeführten Vorteile zu nutzen und das Unternehmen fortzuführen. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter, die Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.
Der Vorstand der Alno AG hatte am 11. Juli 2017 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Hechingen für die Alno AG, die Wellmann GmbH & Co KG sowie die Logistik & Service GmbH gestellt. Ziel sei es, die zum Jahresbeginn eingeleitete Sanierung fortzusetzen und den Turnaround abzusichern, so das Unternehmen.
Unter anderem konnte nach Angaben von Alno in den ersten fünf Monaten der operative Fehlbetrag im Inland um 8,7 Mio. Euro auf -1,3 Mio. Euro reduziert werden. Nachdem mit potenziellen Investoren und Gläubigern keine Einigung erzielt werden konnte, sah sich der Vorstand aufgrund der hohen Finanzverbindlichkeiten und der damit verbundenen Zinsbelastung am Dienstag jedoch gezwungen, trotzdem einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen.






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