Alno: Streit um Sanierung?

Alno in Pfullendorf. Photo: Archiv






Der Vorstand der Alno AG (Pfullendorf) und die vom ihm bestellten Generalbevollmächtigten sahen sich am Wochenende zu eine Stellungnahmer zu dem derzeit laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gezwungen:
„Am 20. Juli 2017 fand die erste Sitzung der Gläubigerausschüsse in den Insolvenzantragsverfahren Alno AG, Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und Alno Logistik & Service GmbH statt. Der Gläubigerausschuss der Alno AG ist mit Vertretern der Warenkreditversicherer, eines Factoring Unternehmens, der Anleihegläubiger, der Agentur für Arbeit, des Pensions-Sicherungs-Vereins aG und der Arbeitnehmer besetzt. Eine Erweiterung des Gläubigerausschusses um einen zu bestellenden Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ist nach dessen Bestellung durch die Anleihegläubiger dem Insolvenzgericht vorgeschlagen.
Die beiden anderen Gläubigerausschüsse sind mit Vertretern der Warenkreditversicherer, der Agentur für Arbeit, und der Arbeitnehmer besetzt. Bankenvertreter sind nicht in den Gläubigerausschüssen vertreten, da die Alno AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften keine Bankverbindlichkeiten haben.
Die Gläubigerausschüsse haben in der Gläubigerausschusssitzung die Fortsetzung des Insolvenzantragsverfahrens in Eigenverwaltung einstimmig befürwortet.
Im Rahmen der Eigenverwaltung wurden die Insolvenzrechtsexperten Andreas Ziegenhagen und Dirk Schoene aus der internationalen Sozietät Dentons von der Alno AG als Generalbevollmächtigte berufen. Die Bestellung von Generalbevollmächtigten oder Organen, die die Rolle des CRO (Chief Restructuring Officer) übernehmen, ist in Eigenverwaltungsverfahren üblich.
Das Amtsgericht Hechingen hat in den Insolvenzantragsverfahren Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Hörmann aus dem Stuttgarter Büro der Sozietät Anchor auf Grundlage eines einstimmigen Votums der Mitglieder der Gläubigerausschüsse jeweils zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Die Alno AG wurde bei der Insolvenzantragstellung und wird weiterhin von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen beraten.
Es war zu keinem Zeitpunkt Bestreben der Alno AG, Herrn Ziegenhagen oder Herrn Denkhaus aus der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen den Gläubigern oder dem Insolvenzgericht als Sachwalter vorzuschlagen.
Partner der von wenigen Gläubigern vorgeschlagenen Sozietät Schultze & Braun konnten nach der Auffassung des Vorstands der Alno AG nicht als Sachwalter bestellt werden, da die Sozietät Schultze & Braun die Alno AG in den letzten Jahren immer wieder beraten hat.
Im Hinblick auf den gestellten Antrag auf Eigenverwaltung der pino Küchen GmbH liegen der Alno AG Informationen vor, dass die Aktien der Liechtensteiner Gesellschaft, die Lieferantenforderungen gegen die pino Küchen GmbH im März 2017 gekauft haben soll, zu 33 % von dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Ipek Demirtas gehalten werden. Das Anstellungsverhältnis mit Frau Demirtas wurde im März 2017 fristlos gekündigt, nachdem sie bereits im Dezember 2016 als Mitglied des Vorstandes abberufen wurde.“
Erst am Freitag hatte das Unternehmen in einer Adhoc-Meldung mitgeteilt, dass die sich im vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung befindliche Alno Aktiengesellschaft und die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG zusammen Massedarlehen in Höhe von insgesamt bis zu 9 Mio. Euro erhalten haben. Die Gläubigerausschüsse haben der Darlehensaufnahme zugestimmt.
Außerdem hat die Tochter Pino Küchen GmbH (Coswig) am 21. Juli 2017 beim Amtsgericht Hechingen ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dieser Schritt sei notwendig geworden, da die Verhandlungen mit den Gläubigern der pino Küchen GmbH, unter anderem einer Liechtensteiner Gesellschaft, zu keiner Einigung geführt hätten.
Die Alno-Insolvenz hat dabei möglicherweise auch strafrechtliche Folgen. Laut „Südkurier“ prüfen sowohl die Staatsanwaltschaft Hechingen als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Vorgang. Allerdings soll es sich um einen Routinevorgang handeln, der Prüfung liege kein Vorwurf gegen die Gesellschaft zugrunde.
Das "Manager Magazin" berichtete in seiner Ausgabe vom Freitag von einem Machtkampf bei Alno. Großgläubiger wie der Haushaltsgerätehersteller Whirlpool fordern laut der Zeitschrift einen Neuanfang ohne Beteiligung der umstrittenen Unternehmerfamilie Hastor. Außerdem gebe es Streit um die Auswahl der Sachverwalter. Auch bei der Insolvenz von Pino gebe es Differenzen: Ein Konsortium aus Gläubigerkreisen habe ein Angebot unterbreitet, um die profitable Alno-Tochter Pino fortzuführen. Dennoch habe die Alno AG  einen Insolvenzantrag für das Unternehmen gestellt, da diese offene Forderungen gegenüber dem Mutterkonzern in Höhe von 40 Millionen Euro habe.
Der Alno-Konzern zählt zu den führenden Küchenherstellern Deutschlands. An vier internationalen Produktionsstandorten mit insgesamt rund 1.900 Mitarbeitern produziert Alno ein Küchenvollsortiment für den deutschen und internationalen Markt. Im Geschäftsjahr 2015 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 522 Millionen Euro.
Der Vorstand hatte am 12. Juli 2017 Anträge für ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die Alno AG, die Gustav Wellmann GmbH & Co. KG sowie die Alno Logistik & Service GmbH eingereicht. Das Amtsgericht Hechingen hat den Anträgen am 13. Juli 2017 stattgegeben.






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