Alno: vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt






Die Geschäftsleitung des Küchenherstellers Alno AG (Pfullendorf) und seiner Töchter, der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, der pino Küchen GmbH sowie der Alno Logistik & Service GmbH hat die Anträge auf Eigenverwaltung aus eigener Entscheidung zurückgenommen. Damit geht die Eigenverwaltung in ein gewöhnliches Regelinsolvenzverfahren über.
Der bisherige vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Martin Hörmann, wird fortan im Auftrag des Amtsgerichts Hechingen als vorläufiger Insolvenzverwalter die Insolvenzverfahren der betroffenen Unternehmen führen und verantworten. Während der bisherige vorläufige Sachwalter als „verlängerter Arm des Gerichts“ die Eigenverwaltung begleitet und kontrolliert habe, werde er nunmehr die aktive Rolle als „starker Insolvenzverwalter“ wahrnehmen, damit die wesentlichen Schritte bei der Sanierung bestimmen und den bereits Mitte August gestarteten Verkaufsprozess der Alno-Unternehmen im Interesse der Gläubiger vorantreiben, teilte die Anwaltskanzlei Anchor Rechtsanwälte mit.
In seiner neuen Funktion will Rechtsanwalt Dr. Martin Hörmann den Geschäftsbetrieb der betroffenen insolventen Alno-Unternehmen weiter stabilisieren und Sanierungschancen ausloten. Dabei will er Restrukturierungsmaßnahmen konsequent umsetzen, möglichst viele Arbeitsplätze an den drei Standorten erhalten, Fortführungsperspektiven wahrnehmen und im Zuge eines Investorenprozesses vor allem die Gläubigerinteressen bestmöglich wahren.
Er sehe durchaus Chancen für eine Sanierung und Fortführung von Alno sowie seiner Töchter. Der Markt und die Nachfrage seien im In- und Ausland vorhanden und die Marke genieße hohes Ansehen bei Händlern, Großkunden und Endkunden, so Dr. Martin Hörmann.
Durch die Rücknahme der Eigenverwaltung komme das bisherige Management der Alno AG und seiner insolventen Tochtergesellschaften dem Wunsch einiger Kunden entgegen, die Sanierung der Unternehmen einem unabhängigen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter anzuvertrauen, teilte der Rechtsanwalt mit. Dadurch werde der Weg frei für einen neuen neutralen und sanierungserfahrenen Experten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat inzwischen in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss sowie der Geschäftsführung mit Rolf Rickmeyer einen sanierungserfahrenen Manager als CEO und Chief Restructuring Officer (CRO) im Rahmen der weiteren Betriebsfortführung federführend eingesetzt. Ebenso werden Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen und Rechtsanwalt Dirk Schoene von der Kanzlei Dentons, die bisher als Generalbevollmächtigte tätig waren, das Management-Team zunächst weiter beraten und unterstützen.
Bei der Rücknahme der Anträge auf Eigenverwaltung hat laut Dr. Hörmann ein weiterer Grund eine wichtige Rolle gespielt. Der vorläufige Sachwalter hatte in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss eine renommierte Wirtschaftsprüfungskanzlei sowie eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Zeiträume unmittelbar, aber auch deutlich vor den Insolvenzanträgen aufzuarbeiten. Hierbei ergaben erste vorläufige Ermittlungen, dass in diesem Verfahren erhebliche insolvenzrechtliche Sonderaktiva bestehen dürften, deren abschließende Ermittlung und Geltendmachung Jahre dauern werden und somit einen Insolvenzplan auf Grund der gebotenen Geschwindigkeit unmöglich machen. Damit konnte die Eigenverwaltung nicht mehr als richtige und passende Verfahrensart durchgeführt werden.






Zurück