Barberán: Erfolgreich in erster Instanz




Barberán: Erfolgreich in erster Instanz














Im Rechtsstreit mit Hymmen bezüglich eines Oberflächenstrukturierungsverfahrens siegte Barberán in erster Instanz. Photo: Barberán



Im Patentstreit mit Hymmen bezüglich eines Strukturierungsprozesses bei Digitaldruckoberflächen informiert der spanische Maschinenbauer Barberán (Castelldefels/Spanien), dass er in erster Instanz einer von Hymmen eingelegten Patentklage gewonnen hat. So habe nach der mündlichen Verhandlung vom 14. September 2021 das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 18. November 2021 zugunsten von Barberán entschieden.


Das Gericht wies laut der Mitteilung von Barberán die Verletzungsklage von Hymmen ab, die auf dem deutschen Teil des europäischen Patents EP 3 109 056 beruhte. Allerdings räumt das Unternehmen ein, dass die Entscheidung nicht endgültig sei und von Hymmen noch angefochten werden könne. Wie material+technik am 19. November bereits berichtete, hat Hymmen seinerseits in einer Stellungsnahme zum Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. (siehe dazu die News vom gleichen Tag).


Laut Angaben von Barberán schätze man die positive Gerichtsentscheidung. Der spanische Maschinenbauer gab zugleich aber bekannt, dass er eine Reihe von Technologien für seine gegenwärtigen und zukünftigen Maschinen entwickelt habe, die die Marke noch sicherer vor Patentklagen machten, so dass keine seiner Maschinen Rechte Dritter verletzen könnten.




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