BMI: Startschuss für DSGVO und BDSG2018






Am 25. Mai 2018 wird nach zweijähriger Übergangszeit die Europäische Datenschutz-Grundverordnung wirksam. In Deutschland wird die Datenschutz-Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz 2018 ergänzt.  
Wie das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI, Berlin) mitteilt, führt die Datenschutz-Grundverordnung zum ganz überwiegenden Teil die Grundprinzipien und Standards des bislang bereits geltenden deutschen Datenschutzrechts fort. Neu sind vor allem mehr Rechte für den Einzelnen und gestärkte Durchsetzungsbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden.  
Große international tätige Konzerne wie Facebook müssen künftig mit deutlich empfindlicheren Bußgeldern rechnen, wenn sie beim Datenschutz gegen EU-Recht verstoßen. Das neue EU-Datenschutzrecht soll den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union fördern.






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