Bußgelder gegen Spanplattenproduzenten






Das Bundeskartellamt hat einer Mitteilung der Behörde zufolge Bußgelder in Höhe von rund 42 Mio. Euro gegen vier Hersteller von Spanplatten, OSB und anderen Holzwerkstoffen sowie gegen zehn verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Es handelt sich dabei um die Glunz AG, Pfleiderer AG , die Kronoply GmbH  und die Rauch Spanplattenwerk GmbH. Der ebenfalls an den Absprachen beteiligten Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG, wurde die Geldbuße nach der Bonusregelung des Amtes erlassen.

Laut Bundeskartellamt umfasste ein erster Kartellkreis die Produkte rohe und beschichtete Spanplatten, MDF- und HDF-Platten (mittel- und hochverdichtete Faserplatten) sowie Nut- und Federverlegespanplatten, die an Industrie und Handel geliefert wurden. Im Zeitraum Anfang 2002 bis Ende 2007 trafen sich verantwortliche Vertreter der Unternehmen Egger, Glunz, Pfleiderer und Rauch, um Preiserhöhungen, Preisuntergrenzen, einzelne Verarbeitungszuschläge und teilweise auch kundenbezogene Preise miteinander abzusprechen. Wegen der Teilnahme an diesem Kartell wurden Geldbußen von insgesamt 32 Mio. Euro verhängt. Rauch und andere Unternehmen schieden etwa 2005 aus dem Kreis aus.

Ein  zweiter Kartellkreis umfasste die Produktgruppe OSB-Platten. Die Absprachen über Preiserhöhungen für OSB-Platten fanden laut Behördenangaben im Zeitraum Frühjahr 2004 bis Herbst 2006 statt und erstreckten sich zumindest auf einen Teil der Lieferungen an den Großhandel. An den Absprachen waren die Unternehmen Egger, Glunz und Kronopoly beteiligt. Das Bundeskartellamt verhängte in diesem Zusammenhang Geldbußen von insgesamt knapp 10 Mio. Euro. Auch hier gab es einen vollständigen Bußgelderlass für die Egger-Gruppe.

Bei der Berechnung der Unternehmensgeldbußen geht das Bundeskartellamt von dem von der Preisabsprache erfassten Umsatz aus und gewichtet die Schwere und die Dauer der Tat. Ebenso wird die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt.

Die Mehrzahl der beteiligten Unternehmen und Personen haben Kronzeugenanträge nach der Bonusregelung des Bundeskartellamtes gestellt und Geständnisse abgelegt. Für den jeweiligen Aufklärungsbeitrag wurden Abschläge auf die Bußgelder gewährt. Darüber hinaus konnte mit der Mehrzahl der Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der jeweiligen Geldbußen führte.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.







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