DKB sieht Klage von Pergo gelassen entgegen






Wie die DKB (Erndtebrück) in einer Pressemitteilung erklärt, wird das DKB-Produkt „Liquilay SF“ nach eigenen Patenten mit sehr gutem Erfolg produziert und das einzige insoweit maßgebliche Patent der Laminat-Herstellerin Pergo AG dabei nicht verletzt. Um die von der Pergo AG behauptete Patentverletzung klären zu lassen, habe die Pergo AG die Produktionsanlagen der DKB in Erndtebrück durch einen vom Gericht bestellten Gutachter besichtigen lassen, dessen Gutachten nun vorliege. Danach mache die DKB von dem patentgeschützten Verfahren der Pergo AG keinen Gebrauch. Deshalb sei eine Verletzungsklage, die die Pergo AG nach eigener Pressemitteilung von 22.10.2010 gegen die DKB eingereicht hat, „rechtlich völlig unbegründet“ und damit „ohne jede Aussicht auf Erfolg“. Hinzu komme, dass die DKB bereits am 30.07.2010 beim Bundespatentgericht in München Nichtigkeitsklage gegen dieses Pergo-Patent eingereicht habe. Die Patentanwälte von DKB seien der festen Überzeugung, dass das Pergo-Patent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig erklärt werde. Wie es abschließend heißt, müsse die DKB daher annehmen, „dass die Pergo AG  mit ihrer Pressemitteilung vom 22.10.2010 nur eine Verunsicherung der DKB-Kunden bezwecken will, vor allem durch Weglassen des Gutachterbefundes.“






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