FVSB: Übergangsfrist für UKCA verlängert




FVSB: Übergangsfrist für UKCA verlängert
















Die britische Regierung hat eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte auf den 31. Dezember 2024 beschlossen. Wie der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e. V. (FVSB, Velbert) berichtet, können bis dahin in UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.


Bisher trifft laut FVSB diese Verschiebung derzeit aber noch nicht auf alle Produkte zu. Hierzu zählen unter anderem auch Bauprodukte. Die für die betroffenen Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Regelungen. Die Rechtsvorschriften sollen in Kürze verabschiedet werden.


So hofft das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) auf eine Verschiebung der Übergangsfrist auch für Bauprodukte. „Diese Verlängerung würde den Druck aus den Vorgängen nehmen und den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung geben“, so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.




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