Hymmen: Ergänzende Erläuterungen zum Patentstreit




Hymmen: Ergänzende Erläuterungen zum Patentstreit














Im Patentstreit mit Barberán hat Hymmen ergänzende Informationen veröffentlicht. Photo: Hymmen



Vor wenigen Tagen hatte Hymmen GmbH Maschinen- und Anlagenbau (Bielefeld) über das gewonnene Urteil vom 25. November 2021 in einem Rechtsstreit über die Verletzung von Digitaldruckpatenten gegen Barberán S.A. berichtet. Nun hat das Unternehmen dazu weitere Informationen veröffentlicht, nicht zuletzt auf Intervention des unterlegenen spanischen Maschinenbauers. material+technik hatte am 26. November über das Urteil berichtet.


So informiert Hymmen nun ergänzend, dass das Gericht in Düsseldorf der von Hymmen eingereichten Klage ganz überwiegend stattgegeben und festgestellt habe, dass das Digitaldruck-Patent EP2313281 (DE) von Hymmen durch Barberán verletzt wurde. Gegen das hiermit von Hymmen erfolgreich durchgesetzte Patent ist laut Angaben von Hymmen eine Nichtigkeitsklage anhängig, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Vor der Erhebung der Nichtigkeitsklage hatte aber bereits das Europäische Patentamt die Gültigkeit des Patents im Einspruchsverfahren bestätigt, so Hymmen.


Infolge der erstinstanzlichen Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts wurde laut Hymmen Barberán untersagt, Digitaldruckmaschinen der "Jetmaster"-Serie, die die Technologie des Digitaldruck-Patents EP2313281 (DE) von Hymmen nutzen, für das Bedrucken von Holzwerkstoffen in Deutschland anzubieten und zu verkaufen. Das Digitaldruck-Patent EP2313281 (DE) von Hymmen betrifft den digitalen Druck von qualitativ hochwertigen dekorativen Oberflächen, wobei im Wesentlichen mit einer um einen bestimmten Faktor variablen Tröpfchengröße gearbeitet wird, beginnend mit kleinsten Tröpfchen von weniger als 20pl (= Pikoliter).


Die Entscheidung ist laut Angaben des Bielefelder Maschinenbauers noch nicht rechtskräftig und kann mit der Berufung angefochten werden. Allerdings könne Hymmen kurzfristig darüber entscheiden, das Urteil nach vorheriger Leistung einer Sicherheit vorläufig gegen Barberán zu vollstrecken. Weiter heißt es, dass Barberán in der oben genannten Gerichtsentscheidung vom 25. November 2021 im Einzelnen dazu verurteilt wurde:


-        es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, in Deutschland Druckmaschinen anzubieten und/oder zu liefern, die das patentgemäße Verfahren verletzen


-        der Firma Hymmen Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg aller patentverletzenden Erzeugnisse zu erteilen seit dem 11. August 2012 unter Angabe der Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer zu erteilen.


-        der Firma Hymmen Auskunft über die Verkaufspreise aller verkauften patentverletzenden Digitaldruckmaschinen seit dem 11. August 2012 zu geben.


-        der Firma Hymmen eine Aufstellung aller Angebote seit dem 11. August 2012 zu geben, inkl. der Angebotspreise, der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten, einschließlich Bezugspreisen und des erzielten Gewinns.


-        Schadenersatz: Weiterhin wird Barberán verurteilt zur Leistung von Schadensersatz gegenüber Hymmen für den Schaden, der Hymmen durch die patentverletzenden Angebote von Digitaldruckmaschinen seit dem 11. August 2012 entstanden ist.


Keine Verurteilung erfolgte lediglich in Bezug auf erfolgte Lieferungen, da das Gericht zwar die unmittelbare Gefahr für die Lieferung entsprechender patentverletzender Maschinen bejaht hat, aber nicht abschließend feststellen konnte, dass patentverletzende Druckmaschinen bereits von Barberán nach Deutschland geliefert wurden.


Das Digitaldruck-Patent EP2313281 von Hymmen steht in zahlreichen europäischen Ländern in Kraft. Aktuell sind dies die Länder Deutschland, Spanien, Italien, Österreich, Belgien, Polen. Hymmen behählt sich laut eigener Angaben vor, sein Digitaldruck-Patent auch in den weiteren Ländern mit Gültigkeit gerichtlich gegen potenzielle Patentverletzungen durchzusetzen.


 




Zurück