Hymmen: Patent bleibt in Kraft




Hymmen: Patent bleibt in Kraft




Das Hymmen-Patent "Digital Embossing" (EP 3 109 056), gegen das ein Einspruchsverfahren eingeleitet worden war, bleibt in Kraft, wie der Maschinenbauer Hymmen (Bielefeld) mitteilt. Weiter erläutert das Unternehmen, dass es sich dabei um eines der Patente aus dem Hymmen-Patentportfolio handele, das sich mit dem digitalen Strukturdruck beschäftigt. Es sei durch die Entscheidung der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts (EPA) in München vom 10. März 2021 nun aufrechterhalten worden.


Laut Hymmen hatte das EPA in dieser Sache über die von den Firmen Barbéran, Cefla und Giorgio Macor eingelegten Einsprüche gegen eines der Hymmen-Patente zu entscheiden - in diesem Fall das Patent "DLE Digital Lacquer Embossing" mit der Patentnummer EP 3 109 056. Dieses Patent ist seit dem 14. Februar 2018 in Kraft. Der Gegenstand des Patents umfasst ein Verfahren zur Herstellung einer Struktur auf einer Oberfläche eines flachen Werkstücks sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.


In der Entscheidung habe die Einspruchsabteilung des EPA laut Angaben von Hymmen das oben genannte Patent mit einem leicht geänderten Text aufrechterhalten, der besagt, dass es sich bei dem beanspruchten Verfahren um eine Struktur handeln muss, die synchron zu dem darunterliegenden Dekor ist. Laut Hymmen sei die überwältigende Mehrheit der bisher hergestellten digitalen Dekore und digitalen Strukturdrucke synchron, so dass das Unternehmen dies als eine geringfügige Änderung in den Patentansprüchen halte, die die Bedeutung dieses Patents auf dem Gebiet des digitalen Strukturdrucks nicht verringere.


"Wir sind sehr froh darüber, dass die Einspruchsabteilung des EPA im Wesentlichen unseren Argumenten bezüglich Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und Anwendbarkeit der Hauptpatentansprüche gefolgt ist und das Patent mit den oben genannten Details aufrechterhalten hat", heißt es von Seiten der Hymmen-Unternehmensleitung.  Dies sei für Hymmen besonders wichtig, da der deutsche Teil des oben erwähnten DLE-Patents EP 3 109 056 eines der beiden aktuellen Patente ist, auf deren Grundlage Hymmen Patentverletzungsklagen gegen Barberán vor dem Landgericht Düsseldorf verfolge, die am 14. April 2020 eingereicht wurden (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 4b O 26/20). Dieses Patentverletzungsverfahren werde wie geplant fortgesetzt, so der Bielefelder Maschinenbauer.






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