Hymmen: Patentverletzungsklage erweitert




Hymmen: Patentverletzungsklage erweitert














Hymmen lässt im Patentstreit mit Barberán nicht locker und geht in Berufung. Photo: Hymmen



Im Rechtsstreit mit dem spanischen Maschinenbauer Barberán hat Hymmen (Bielefeld) seine Patentverletzungsklage um ein drittes Patent erweitert. Wie der deutsche Maschinenproduzente weiter mitteilt, werde er auch Berufung gegen die erstinstanzliche Abweisung der Verletzungsklage durch das Landgerichts Düsseldorf zu seinem Patent EP 3 109 056 (DE) gehen.


Der Rechtsstreit war Mitte April 2020 entbrannt, da Hymmen dem spanischen Maschinenbauer eine Verletzung der europäischen Patente EP 3 109 056 und EP 2 313 281 vorwirft, bei der es um die Herstellung einer strukturierten Oberfläche geht. Die Klage bezieht sich jeweils nur auf den deutschen Teil der Patente. Barberán hat die Vorwürfe bestritten. Da kürzlich die erstinstanzliche Abweisung der Verletzungsklage (Aktenzeichen 4b O 26/20) gegen das Patent EP 3109056 (DE) erfolgt war, will Hymmen gegen dieses Urteil des Landgerichts Düsseldorf nun Berufung einlegen. Es erwartet laut eigener Angaben hier einen Erfolg in zweiter Instanz und unterstreicht, dass dieses Patent inzwischen auch vom Europäischen Patentamt im Einspruchsverfahren bestätigt worden sei.


Zudem gibt der laut eigener Angaben führende Anbieter von industriellen Digitaldruckanlagen für verschiedenste Anwendungen bekannt, dass er das laufende Patentverletzungsverfahren gegen Barberán um ein drittes Patent, EP 3 415 316 (DE) aus dem Bereich des digitalen Strukturdrucks erweitert. Hymmen ist der festen Überzeugung, dass alle drei in Rede stehenden Patente von Barberán verletzt werden. Eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf im zweiten Patentverletzungsverfahren zu EP 2 313 281 wird in Kürze erwartet.


Weiter unterstreicht Hymmen, dass die umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Maschinenbauers bisher zu mehr als 35 Patentanmeldungen auf dem Gebiet des Digitaldrucks geführt habe, von denen eine große Zahl bereits erteilt worden sei. Das Unternehmen werde weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um seine bahnbrechenden Entwicklungen und Schutzrechte im digitalen Dekor- und Strukturdruck weltweit zu verteidigen und gegen jedwede Patentverletzung vorzugehen, heißt es in einer Stellungsnahme abschließend.




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