Hymmen: Patentverletzungsverfahren gewonnen




Hymmen: Patentverletzungsverfahren gewonnen














Hymmen: Patentverletzungsverfahren gewonnen



Der Maschinen- und Anlagenbauer Hymmen (Bielefeld) hat beim Patentverletzungsverfahren im Digitaldruck gegen den spanischen Wettbewerber Barberán gewonnen. Wie das Unternehmen mitteilt, hat das Gericht in Düsseldorf gestern die Verletzung von Hymmen's Digitaldruck-Patent EP2313281 durch Barberán bestätigt. Laut Gericht verletze die "Jetmaster"-Serie von Barberán die patentierte Technologie von Hymmen. Vor dieser Entscheidung hatte bereits das Europäische Patentamt die Gültigkeit des Patents im Einspruchsverfahren bestätigt, informiert Hymmen.


Infolge der erstinstanzlichen Entscheidung des Gerichts wurde laut Hymmen Barberán untersagt, die "Jetmaster"-Serie und alle anderen patentverletzenden Digitaldruckmaschinen, die die patentierte Technologie nutzen, in Deutschland anzubieten und zu verkaufen. Dies bezeichnet Hymmen in der heutigen Presseerklärung als einen wichtigen Sieg, der die Stärke der patentierten Technologie von Hymmen bestätige. Hymmen werde weiterhin geeignete rechtliche Schritte gegen alle Verstöße einleiten, um seine bahnbrechenden Patente und Technologien im Bereich des Digitaldrucks und der digitalen Struk turierung weltweit zu schützen, heißt es darin abschließend.


Die gestrige Entscheidung hat allerdings nichts mit einer anderen Patentverletzungsklage zu tun, bei der Barberán im September gewonnen hatte. Dort wies das Gericht die Verletzungsklage von Hymmen ab, die auf dem deutschen Teil des europäischen Patents EP 3 109 056 beruhte (siehe unsere Meldung vom 23. November). Hymmen wiederum hatte davor in einer Presseerklärung bereits angekündigt, gegen diese erstinstanzliche Abweisung der Verletzungsklage durch das Landgerichts Düsseldorf in Berufung zu gehen. (siehe dazu unsere News vom 19. November 21).




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