Klöckner Pentaplast: Börsengang geplant






Die Holdinggesellschaft der Klöckner Pentaplast Gruppe (Montabaur), die Kleopatra Holdings 2 S.C.A., hat heute bekannt gegeben, dass sie eine Registrierungserklärung auf Formular S-1 für ein beabsichtigtes erstmaliges öffentliches Angebot (IPO) ihrer Stammaktien bei der U.S.-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“)) eingereicht hat.
Wie das Unternehmen mitteilt, stehen die Anzahl der Aktien, die beim Börsengang angeboten werden sollen, sowie die Preisspanne noch nicht fest. Die Klöckner Pentaplast Gruppe produziert Kunststofffolien für verschiedene Industriesparten, darunter  auch für die Einrichtungsindustrie.
Wie es in einer Pressemitteilung weiter heißt, fungieren Citigroup, Credit Suisse, Goldman, Sachs & Co. als Joint Book-Running Managers und als Vertreter der Underwriters. Daneben agieren auch BofA Merrill Lynch, Baird und Jefferies als Joint Book-Running Managers.
Das beabsichtigte Angebot wird nur auf Grundlage eines Prospekts erfolgen. Sobald verfügbar, können Kopien des vorläufigen Prospekts (preliminary prospectus) in Bezug auf das Angebot postalisch bei der Citigroup, bei Credit Suisse Securities (USA) LLC, oder bei Goldman, Sachs & Co bezogen werden, heißt es in der Pressemitteilung.
Außerdem sei eine Registrierungserklärung für diese Wertpapiere  bei der SEC eingereicht worden, aber noch nicht wirksam. Bevor die Registrierungserklärung wirksam wird, dürfen die Wertpapiere weder verkauft werden, noch können Angebote für den Kauf dieser Wertpapiere angenommen werden. Kopien der Registrierungserklärung können – so das Unternehmen – auf der Website der SEC (www.sec.gov) abgerufen werden. Diese soll weder ein Angebot für den Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Kauf darstellen, noch soll irgendein Verkauf der Wertpapiere in irgendeinem Staat oder einer Jurisdiktion stattfinden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifikation nach den Wertpapiergesetzen jedes solchen Staates oder solcher Jurisdiktion rechtswidrig wäre.






Zurück