Pergo verletzt keine Patentrechte von Välinge






Laut einer Presseerklärung des Laminatbodenproduzenten Pergo AG (Baar/Schweiz) hat das US-Berufungsgericht vor kurzem sein früheres Urteil bestätigt, wonach die Produkte von Pergo entgegen den Vorwürfen von Välinge keine Patente von Välinge verletzen. Wie das Unternehmen weiter dazu mitteilt, hätten Välinge und seine Mitkläger vergeblich versucht, das Gericht zu überzeugen, sein früheres Urteil zu revidieren. Über ein Jahrzehnt Rechtsprechung und die enorme Menge an Beweisen hätten jedoch so schwer gewogen, dass das Gericht die Behauptungen von Välinge zurückweisen musste, betonte Pergo. Välinge hatte zu diesem abermaligen Antrag nicht Stellung genommen.

„Diese Entscheidung bestätigt das Urteil vom Juli“, so Ralf Eisermann, CEO von Pergo, „und macht erneut deutlich, dass Pergo die geistigen Eigentumsrechte Dritter beachtet und dafür sorgt, dass die von Pergo an die Kunden gelieferten Produkte frei von Rechten Dritter sind. Unsere Lizenznehmer, Kunden und Partner können sich darauf verlassen, dass mit dem Kauf der Produkte von Pergo kein Risiko einer Verletzung geistigen Eigentums verbunden ist.“

Laut Angaben von Pergo hatte Välinge versucht, das Gericht zu überzeugen, dass die Produkte von Pergo mit „Spiel“ verlegt werden. Das Gericht widerlegte die Argumente von Välinge und kam zu dem Schluss, dass die Produkte von Pergo nicht gegen die Patente von Välinge verstoßen.







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