Rehau: Rechtssicherheit in Sachen Laserkante

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt Rehau unverändert der Kantenbandhersteller, der für laserverfügbare Kantenbänder Rechtssicherheit gewähren kann. Photo: Rehau






Im Zuge der Entwicklung laserfügbarer Kantenbänder hat sich Rehau (Rehau)frühzeitig das Recht gesichert, Kunden uneingeschränkt – und somit die gesamte Möbelindustrie – mit solchen Kantenbändern zu beliefern. Wie es jetzt in einer Pressemitteilung heißt, wurde die Rechtsbeständigkeit des Bulthaup-Patents jüngst vollumfänglich vom Bundesgerichtshof bestätigt. Dies betreffe insbesondere auch die Nutzung des Bulthaup-Patents „EP 1 163 864“ für alle Rehau-Kunden.
Wie es weiter heißt, dürfen die unter der Marke „Raukantex pro“ gelieferten, laserfügbaren Kantenbänder somit weiterhin ohne Einschränkungen verarbeitet und sie so hergestellten Möbelteile uneingeschränkt verkauft werden.






Zurück