Stabilus: Sitzverlegung nach Deutschland
Stabilus: Sitzverlegung nach Deutschland
Die beiden außerordentlichen Hauptversammlungen der Stabilus SE (Luxemburg/Koblenz), haben mit einer Präsenzquote von 78,3 Prozent und einer Zustimmungsquote von 100 Prozent die Sitzverlegung der Gesellschaft von Luxemburg nach Deutschland beschlossen. Wie der Anbieter von Motion-Control-Lösungen für eine Vielzahl von Branchen mitteilt, wird die Sitzverlegung mit Eintragung der Gesellschaft im deutschen Handelsregister wirksam.
Neben der Sitzverlegung wurden die neue Satzung der Stabilus SE, das neue genehmigte Kapital und die Umwandlung von dematerialisierten Aktien in Inhaberaktien beschlossen. Die neue Satzung ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in den nächsten fünf Jahren um maximal 2,47 Mio. Euro, d.h. um maximal 10 Prozent, durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Des Weiteren bestätigte die außerordentliche Hauptversammlung die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Zustimmungsquote von 99,6 Prozent.
Dr. Stephan Kessel, Aufsichtsratsvorsitzender der Stabilus SE, sagte: „Wir freuen uns über die starke Zustimmung der Aktionäre zur Sitzverlegung sowie zur neuen Satzung. Die Sitzverlegung wird zu einer Vereinfachung der Konzernstrukturen und damit zu einer Reduktion von Komplexität führen, was gleichzeitig Kosteneinsparungen und Effizienzgewinne mit sich bringen wird. Künftig wird sowohl der Konzernsitz als auch die Börsennotiz der Stabilus SE in Deutschland sein.“