Weinig: Im Patentstreit mit Homag erstinstanzliche Urteile im März erwartet






In dem seit April 2012 laufenden Patentrechtsstreit zwischen den Maschinenherstellern Weinig (Tauberbischofsheim) und Homag (Schopfloch) werden in der kommenden Woche erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts Mannheim und des Bundespatentgerichts erwartet.
Die Weinig AG, sieht sich in ihren Rechten aus dem Patent "DE 101 37 839" verletzt und hatte deshalb beim Landgericht Mannheim gegen Homag eine Patentverletzungsklage erhoben. Das Patent kommt in den "Conturex"-Fenster-Fertigungsmaschinen von Weinig zum Einsatz, wie es in einer Pressemitteilung des klagenden Unternehmens hieß: Die in der Längsprofiliereinheit verfahrbar und spiegelbildlich zueinander angeordneten Vorschubeinheiten (Spanntische) erlauben die Übergabe eines Werkstücks von einer Vorschubeinheit an die andere durch übergreifendes Spannen der Werkstücke. Nach Ansicht von Weinig setzt Homag die geschützte Technik bei den Bearbeitungszentren "BMB 900 powerProfiler" zur Fensterteilefertigung in patentverletzender Weise ein.

Homag ist der von Weinig behaupteten Patentverletzung beim Landgericht Mannheim entgegengetreten. Zugleich hat Homag gegen das dem Rechtsstreit zugrundeliegende Patent "DE 101 37 839" Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht in München erhoben. Das Bundespatentgericht wird über die Nichtigkeitsklage am 19. März 2013 entscheiden. Wenige Tage später, am 22.März 2013, wird sodann das Landgericht Mannheim das Urteil im Patentverletzungsverfahren verkünden.






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